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Die Zeitschrift LEGE ARTIS ist ein Fachmagazin für Fachpersonen (Ärzte, Ärztinnen, andere Spezialisten, Apotheker und Apothekerinnen) und erscheint mit einer Auflage von 10’000 Exemplaren.
Verlag:
Tamas Media GmbH
LEGE ARTIS
8907 Wettswil
info@tamasmedia.ch
Verkaufsleitung:
Judith Bizozzero, judith.bizozzero@tamasmedia.ch
Verlagsleitung:
Martin Tamas, martin.tamas@tamasmedia.ch
Druckunterlagen
Senden Sie Druckunterlagen unter Angabe von Kunde, Sujet, Erscheinungsdatum und Kontaktperson bitte an info@tamasmedia.ch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigen und Sonderinsertionsformen in LEGE ARTIS (gültig ab 1.1.2026)
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler (sofern dieser im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt), nachstehend Auftraggeber und der Zeitschrift LEGE ARTIS bzw. dem von ihr beauftragten Dienstleistungsunternehmen, nachstehend Verlag, für den Verkauf und die Abwicklung von Anzeigen und Sonderinsertionsformen wie Beilagen, Beihefter, Beikleber, Warenmuster etc.
2. Veröffentlichung von Anzeigen
2.1. Anzeigendispositionen, -änderungen oder -sistierungen erbitten wir schriftlich. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Inserateannahmeschluss ohne Kostenfolge möglich. Annullationskosten nach Anzeigenschluss entpsrechen 100% des vereinbarten Betrages. Unkosten für bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in Rechnung gestellt. Die vom Verlag hergestellten Repro- und Lithounterlagen sowie sämtliche gelayoutete Werbemittel, Texte und Inhalte bleiben dessen Eigentum. Für Fehler aus telefonischen oder digitalen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
2.2. Verzicht auf Publikation durch den Verlag
Der Verlag behält sich vor, Aufträge für Anzeigen ohne Begründung abzulehnen.
2.3. Haftung für den Anzeigeninhalt
Für den Inhalt einer Anzeige oder Publireportage oder aller anderer bezahlten Werbeformen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber hat für allfällige Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Verlag aus irgendeinem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauteren Wettbewerbs, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten einzustehen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Richtlinien der Schweizerischen Lauterkeitskommission verantwortlich. Er erstattet dem Verlag sämtliche Kosten inkl. Verfahrens- und Anwaltskosten, die dem Verlag aus Gegendarstellungen oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund seiner Anzeige entstehen. Der Verlag ist berechtigt, Begehren, die er für berechtigt hält, anzuerkennen und dem Auftraggeber die Kosten zu belasten. Werden Warenmuster beigelegt, haftet der Auftraggeber im Falle von Mängeln sowohl gegenüber dem Verlag wie auch gegenüber Dritten für alle daraus entstehenden Schäden.
2.4. Termine/Platzierungen
Der Verlag behält sich grundsätzlich ein Verschiebungsrecht betreffend Erscheinungstermin und Platzierung einer Anzeige vor. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, Platzierungsgarantien bedingen die vorgesehenen Mehrkosten. Bei Betriebsstörungen oder durch höhere Gewalt kann die Veröffentlichung der Anzeige unterbleiben oder ohne vorherige Benachrichtigung verschoben werden. Der Verlag behält sich vor, die Anzahl geplanter Ausgaben von LEGE ARTIS auch während dem Jahr zu erhöhen oder zu verringern.
2.5. Anzeigengestaltung
Anzeigen und Publireportagen werden durch den Verlag entsprechend gekennzeichnet, z.B. «Anzeige» oder «Publireportage». Bei redaktionell gestalteten Anzeigen und Publireportagen dürfen die Grundschrift, der Titel und das Logo des entsprechenden Publikationsorgans nicht benutzt werden. Aufträge für Sonderformen wie Beilagen, Beihefter, Beikleber, Warenmuster etc. sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Genehmigung bindend.
2.6. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, falschem oder unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf eine Ersatzanzeige oder Kompensationsleistung (kein Geldfluss) im maximalen Ausmass der Kosten der beanstandeten Anzeige. Dies ausdrücklich nur dann, wenn die Druckdaten korrekt aufbereitet und gemäss den technischen Spezifikationen des Verlags erstellt wurden. Massgebend dafür sind die technischen Spezifikationen aus dem Anzeigentarif des Verlags. Bei Nicht-Einhalten der technischen Spezifikationen entfällt jeglicher Anspruch auf Ersatz oder Zahlungsminderung. Jede weitergehende Haftung des Verlags wird ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum geltend gemacht werden.
3. Abschlussvereinbarungen
Gemäss den gültigen Tarifen können für ein vom Auftraggeber definiertes Umsatz-Volumen Rabattvereinbarungen über eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Rabattierung bezieht sich immer auf den Werbewert und nicht auf technische, produktions- oder vertriebsbedingte Kosten.
4. Grundpreise
Es gelten die im Anzeigentarif enthaltenen Preise und Rabatte. Eine Änderung der Anzeigenpreise und Rabatte auch während des Jahres bleibt vorbehalten.
4.1. Mehrwertsteuer
Sämtliche Anzeigenpreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.2. Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Muss die Zahlung auf rechtlichem Weg (Betreibung, Klage) eingefordert werden, entfällt jeder Anspruch auf vereinbarte Rabatte oder Sonderpreise.
4.3. Vorauszahlung
Der Verlag hat jederzeit das Recht, die Bezahlung im Voraus zu verlangen.
5. Varia
5.1. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
5.2. Aufbewahrung von Druckdaten Der Verlag ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen aufzubewahren oder zurückzusenden. Druckunterlagen werden dem Kunden nicht zurückgesandt.
5.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Tamas Media GmbH, 1.1.2026
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